Auf was man beim Autokauf achten sollte!

03.07.2026 Zurück zur Übersicht

1. Damit das Kfz angemeldet werden kann, muss ein gültiges Gutachten vorliegen.

2. Beim Kaufvertrag muss darauf geachtet werden, dass die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) angeführt ist.

3. Alle Zulassungsbesitzer, die im Typenschein vermerkt sind, müssen auf dem Kaufvertrag unterschreiben.

4. Bei einem Import vom Kfz muss das über den Generalimporteur in die österreichische Datenbank eingetragen und danach beim Finanzamt durch die Zahlung der Nova freigegeben werden.

5. Bei einem Import ist auch darauf zu achten, dass auch in dem Land, wo es gekauft wird, ein gültiges Gutachten vorhanden ist.

6. Falls für den Fahrradanhänger noch eine rote Kennzeichentafel ohne ein blaues A darauf vorhanden ist, muss diese auch bei der Anmeldung getauscht werden!